Frittieröldiesel für den Klimaschutz

Biotreibstoffe reduzieren in der Schweiz 600 000 Tonnen CO2 pro Jahr – Tendenz steigend

Am Kaskadenprinzip «Teller-Trog-Tank» führt kein Weg vorbei. Der politische Wille lässt diesbezüglich keine Zweifel offen.
Dass Nahrungs- und Futtermittel zu Treibstoffen verarbeitet werden, kommt in der Schweiz nicht infrage. Nur Abfälle und Reststoffe wie zum Beispiel Frittieröl oder Holzreste werden als Rohstoffe für Biotreibstoffe akzeptiert. Die gesetzliche Grundlage dazu liefert das CO2-Gesetz.

Fast unbemerkt reduzieren in der Schweiz abfallbasierte Biotreibstoffe unter diesen weltweit strengsten Auflagen mittlerweile rund 600 000 Tonnen CO2 pro Jahr. An der
Tankstelle dürfen die Treibstoffanbieter ohne Deklaration beim Diesel maximal
sieben Prozent Biodiesel beimischen; beim Benzin sind es maximal fünf Prozent Bioethanol. Damit halten sie sich an die international gültigen Normen.

Jeder Liter Biotreibstoff wirkt somit unmittelbar, ohne Komforteinbusse und unabhängig vom Fahrzeugtyp. Drei Faktoren führten ab 2013 zum Erfolg der Biotreibstoffe: die Befreiung von der Mineralölsteuer, die Kompensationspflicht
der Mineralölwirtschaft sowie die damit verbundene Busse von 160 Franken pro nicht kompensierte Tonne CO2.

Mit der Totalrevision des CO2-Gesetzes steigt die Kompensationspflicht auf bis zu 20
Prozent, die Busse wird auf 320 Franken verdoppelt. Ab 2024 fällt zudem die Steuerbefreiung für die Biotreibstoffe als effizientestes Klimaschutzinstrument weg – obwohl für Bund und Konsumenten kostenneutral.
Das Parlament tat sich entsprechend schwer mit der Totalrevision. Ein bewährtes Instrument bleibt jedoch bestehen.

Als Kompensationsgemeinschaft der Treibstoffimporteure übernimmt die Stiftung Klimaschutz und CO2-Kompensation (KliK) die vom Bundesamt für Umwelt ausgestellten Bescheinigungen zu einem Preis, der deutlich unter der angedrohten Busse liegt. Auf diese Art verteuerte die Kompensationspflicht den Treibstoff an der Tankstelle in den letzten sieben Jahren um lediglich anderthalb Rappen pro Liter. Das wird sich mit dem neuen CO2-Gesetz ab dem 1. Januar 2022 ändern.

Das Parlament deckelt zwar den Aufschlag auf maximal zwölf Rappen pro Liter. Branchenvertreter rechnen jedoch glaubhaft vor, dass dies nicht reichen wird. Dass die Treibstoffimporteure den Preisaufschlag nicht aus der eigenen Tasche bezahlen werden, sollte niemanden überraschen. Mit dem Referendum erhält das Stimmvolk im Juni 2021 die Möglichkeit, über Preisetikett der Energiestrategie 2050 zu befinden.
Bericht: Ueli Frei

Biofuels Schweiz
Bahnhofstrasse 9
4450 Sissach
Tel. 061 983 11 15
office@biofuels-schweiz.org
www.biosprit.org

5/5 (1)

Bewerten Sie diesen Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Oeko Service GmbH – Wir stellen uns vor

Die neue Ausgabe vom Oekotipp ist am Kiosk erhältlich!