1. Anwendbarkeit
Die Geschäftsbedingungen regeln das Auftragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber (Inserent, Werbeagentur, etc.) und dem Herausgeber (Verlag), vertreten durch die Tecmedia AG. Sie sind für sämtliche Inseratedispositionen und Werbebeilagen gültig, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Sofern diese Bedingungen keine abweichenden Regeln enthalten, gelten für das Vertragsverhältnis die Vorschriften über den Werkvertrag, Art. 363 ff. OR.

2. Insertionstarife
2.1 Es gelten die jeweils gültigen Preise gemäss Insertionstarif, zuzüglich MWST.
2.2 Änderungen der Preise, Rabatte und der MWST treten auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern diese nicht bereits vollständig gegenüber dem Inserenten abgerechnet sind.

3. Auftragsvergabe
3.1 Mit der Unterzeichnung der Offerte, Antrags, Auftragsbestätigung, oder der Bestellung via Onlineformular respektive auch telefonische, also mündliche Auftragserteilung sowie die Zusendung von Druckvorlagen mit entsprechender Auftragsvergabe, verpflichtet sich der Kunde zur Bezahlung der Dienstleistungen des Vertrages.
3.2 Der Kunde verzichtet auf die Verbreitung von Informationen und Bildmaterial mit rechtswidrigem Inhalt. Untersagt sind insbesondere:
– Gewaltdarstellungen im Sinne von Art. 135 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB)
– Pornographische Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen und Darstellungen im Sinne von Art. 197 StGB
– Aufrufe zur Gewalt im Sinne von Art. 259 StGB
– Rassendiskriminierung im Sinne von Art. 261 StGB
– Anleitungen oder Anstiftung zu strafbarem Verhalten
– Unerlaubte Glücksspiele im Sinne des Lotteriegesetzes
– Informationen, die Urheberrechte, verwandte Schutzrechte oder andere Immaterialgueterrechte Dritter verletzen.
3.3 In Zweifelsfällen, sofern durch den Herausgeber (Verlag) oder die Tecmedia AG gesehen, erkannt und prüfbar, entscheidet der Verlag über die Verbreitung und Publikation.

4. Wiederholungsaufträge
4.1 Jeder Wiederholungsauftrages ist nur für Inserate eines einzigen Inserenten bestimmt. Konzerne und Holdinggesellschaften können unter gewissen Voraussetzungen Konzernabschlüsse tätigen.
4.2 Für jeden Titel ist ein separater Wiederholungsauftrag zu vereinbaren, ausgenommen die Titel, bei denen ein Kombirabatt im Insertionstarif vorgesehen ist.
4.3 Die Laufzeit eines Wiederholungsauftrag ergeht ab 2 Wiederholungen. Eine Erweiterung des Auftrages ist jederzeit möglich, der Rabattsatz wird entsprechend angepasst.
4.4 Im Rahmen eines Wiederholungsauftrages wird das Inserat / der PR-Text nicht geändert, sondern es wird immer die gleiche Vorlage verwendet – ansonsten verfällt der Rabattsatz auf den ganzen Auftrag.

5. Stornierung
5.1 Die Abbestellung oder Verschiebung mündlich oder schriftlich erteilter Dispositionen kann auch bei Vorliegen zwingender Gründe nur bis 14 Arbeitstage vor Inserateschlussdatum angenommen werden. Danach wird der Anzeigenraum voll kostenpflichtig.
5.2 Dies gilt insbesondere für Dispositionen 14 Arbeitstage, oder weniger, vor Inserateschlussdatum, welche nach Auftragsvergabe nicht mehr storniert werden können.
5.3 Dispositionen, welche länger zurückliegen als 7 Tage nach Auftragsvergabe, können nicht mehr storniert werden.
5.4 Mündlich oder schriftlich vergebene Aufträge sind für Inserenten verbindlich, unabhängig davon, ob der Auftrag von einem deren Mitarbeiter erging und dieser dazu berechtigt war oder nicht.

6. Druckvorlagen
6.1 Alle gelieferten Daten sowie Datenträger gelten als Einwegmaterial. Der Verlag bzw. die Tecmedia AG kann diese nach dem letzten Erscheinen des Inserates ohne Kostenfolge vernichten, sofern diese vom Auftraggeber nicht als aufbewahrungspflichtig bezeichnet werden.
6.2 Die Inserate-Gestaltung ist im Inseratepreis nicht enthalten und wird nach Aufwand separat in Rechnung gestellt (Layoutrechnung).
6.3 Angelieferte Vorlagen ab «Heim-PCs» sind oft orthographisch nicht leserlich (unleserliche 3D-Schriften, zu kleine Schriftgrössen, nicht eingebundene Schriften, usw.). Solche Inseratevorlagen werden ohne Rücksprache durch uns neu gestaltet, ohne Anspruch auf Preisreduktion. Dies gilt ebenfalls für Datenlieferungen, welche nicht den publizierten Inserategrössen entsprechen. Der daraus entstehende Aufwand wird separat in Rechnung gestellt (Layoutrechnung).
6.4 Nicht oder zu spät eingereichte Druckvorlagen entbinden nicht von den Insertionskosten.
6.5 Der Verlag ist berechtigt, zur Auftragserfüllung Inserate aus vorhergegangenen Ausgaben desselben oder anderer durch die Tecmedia AG vertretenen Titel als Ersatz nicht eingereichter Druckvorlagen zu publizieren oder ein entsprechendes Leerinserat oder den Inserateraum anderweitig zu nutzen.

7. Inserate
7.1 Der Verlag behält sich vor, Änderungen des Inhalts zu verlangen oder Inserate ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
7.2 Der Verlag kann Inserate mit der Bezeichnung «Inserat» oder einer ähnlich gelagerten Deklaration versehen, um sie vom redaktionellen Teil abzugrenzen. Der daraus verloren gegangene Inserateplatz geht zu Lasten des betreffenden Inserenten.
7.3 Der Verlag kann, sofern dies dem generellen Layout des Titels entspricht, das Inserat mit Rahmen versehen.
7.4 Der Auftraggeber ist für den Inhalt der Inserate verantwortlich und hat für allfällige Ansprüche einzustehen.

8. PR-Texte
8.1 Der Verlag behält sich vor, Änderungen des Inhalts zu verlangen oder Texte ohne Angabe von Gründen abzulehnen respektive in eigener Regie zu ändern, sofern der generelle Sinn nicht verloren geht, oder zu kürzen.
8.2 PR-Texte werden alle ausnahmslos durch den Verlag gestaltet. Einzureichen als Fliesstext mit separatem Bildmaterial sowie Bildverweisen im Fliesstext. Das Layout wird separat in Rechnung gestellt (Layoutrechnung) gemäss Inseratetarif. Nicht als Fliesstext eingereichtes Material führt zu abrechnungsfähigem Mehraufwand.
8.3 Die Gestaltung von PR-Beiträgen obliegt einzig und vollständig dem Verlag.
8.4 Weder der Verlag noch die Tecmedia AG können für fehlerhafte PR-Text-Vorlagen belangt werden. Der Auftraggeber ist für die inhaltliche und orthografische Korrektheit eingereichter Texte selber verantwortlich.

9. Interviews / Reportagen
9.1 Der Verlag kann Interviews und Reportagen auch über den Schriftverkehr erledigen. Ein persönlicher Besuch des Verlags ist nicht verpflichtend.
9.2 Die Gestaltung von Interviews und Reportagen obliegt einzig und vollständig dem Verlag und wird separat in Rechnung gestellt (Layoutrechnung).
10. Korrekturabzüge («Gut zum Druck») / Layoutrechnungen
10.1 Werden nur für kommerzielle Inserate und PR-Texte und ausschliesslich per E-Mail geliefert und sofern die Druckunterlagen mindestens 3 Arbeitstage vor Inserateschlussdatum eintreffen.
10.2 Für reprofähig angelieferte Daten wird ein Probeabzug nur auf ausdrückliches Verlangen geliefert.
10.3 Die Inserate werden auch dann publiziert, wenn das «Gut zum Druck» noch aussteht oder aufgrund des nahenden Druckdatums nur eine «Zur Kenntnissnahme» ohne weitere Korrekturmöglichkeit gesendet wird.
10.4 Layoutrechnungen werden gemäss Inseratetarif abgerechnet. In Härtefällen kann zusätzlicher Aufwand, von der üblichen Pauschale abweichend, verrechnet werden. Dies vor allem und in jedem Fall bei unvollständigen oder nicht bestimmungsgemäss eingereichten Vorlagen.
10.5 Bei Mehraufwandverrechnung ist der Verlag verpflichtet, einen Layoutrapport zu erstellen und den in Rechnung gestellten Aufwand zu belegen.
10.6 Korrekturen aufgrund zugesendeter Korrekturabzüge sind nur in schriftlicher Form möglich.
10.7 Nicht gelieferte oder «verloren gegangene» Korrekturabzüge oder Korrekturen aufgrund zugesendeter Korrekturabzüge entheben nicht von den Insertionskosten und werden trotzdem publiziert aufgrund des dem Verlag bekannten aktuellsten Stand.

11. Platzierungen
Platzierungswünsche für Anzeigen, die nicht dem tariflichen Zuschlag unterliegen, werden als Wunsch, nicht aber als Bedingung entgegengenommen. Erscheint die Anzeige aus technischen Gründen an einer anderen Stelle als vorgeschrieben oder gewünscht, so kann deswegen weder die Zahlung verweigert noch Schadenersatz verlangt werden.

12. Beleglieferung
12.1 Ein Voll- oder Seitenbeleg wird mit der zugehörigen Rechnungskopie gratis per Post nach Erscheinungsdatum des Titels an die Rechnungsanschrift zugestellt.
12.2 Zusätzliche Vollbelege werden zum publizierten Titelpreis sowie Versandaufwand verrechnet und müssen vor Inserateschlussdatum schriftlich angemeldet werden.
12.3 Beleglieferung für Bezugsquellenregister Dispositionen gegen Totalpreis aller betroffenen Titel (publizierter Titelpreis) sowie Versandaufwand zusätzlich verrechnet.

13. Fehlerhaftes Erscheinen
13.1 Reklamationen sind spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Beleglieferung anzubringen.
13.2 Mangelhaft erschienene Inserate berechtigen in folgenden Fällen zu keinem Preisnachlass oder Gratiswiederholung:
– telefonisch erteilte oder geänderte Aufträge
– Irrtümer aus Übersetzungen fremdsprachiger Vorlagen
– fehlende, undeutliche oder sonst mangelhafte oder ungeeignete Vorlagen (z.B. zu feiner Raster, zu feine Linien, zu kleine Schrift etc.)
– Passerdifferenzen und Abweichungen in der Farbe innerhalb einer angemessenen Toleranz
– Abweichungen von typografischen Vorschriften
– nicht formatgerecht eingereichte Vorlagen
– nicht fristgerecht eingereichte Vorlagen
– weder Sinn noch Wirkung des Inserates werden massgeblich beeinträchtigt
– Platzierungswunsch nicht eingehalten oder neben Mitbewerber erschienen
– Kommunikationsfehler, egal von welcher Partei
– Verschiebung des Erscheinungsdatums um weniger oder gleich 30 Arbeitstage durch den Verlag
13.3 Wird der Sinn oder die Wirkung des Inserates wesentlich beeinträchtigt, werden maximal die Insertionskosten erlassen oder in Form einer Gratiswiederholung kompensiert, sofern die Vorlagen fix fertig bis spätestens zum Inserateschlussdatum angeliefert wurden. Ansonsten kann in Ausnahmefällen die Kosten für das Layout erlassen werden. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

14. Zahlungsbedingungen
14.1 In der Regel sind alle Rechnungen innert 30 Tagen ohne Skontoabzug zu begleichen, spätestens aber zum nächsten Erscheinungsdatum des Titels. Ausländische Inserenten sowie solche ohne Eintrag im Schweizer Handelsregister leisten Vorauszahlung. Selbiges gilt auch für Aufträge in WIR.
14.2 In CHF abgerechnete Aufträge können nicht in WIR gewandelt und auch nicht durch Naturalien abgegolten werden.
14.3 In WIR abgerechnete Aufträge sind innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Nicht fristgerecht eingehende WIR-Zahlungen werden ab Tag 20 automatisch in CHF neu abgerechnet und sind so weiter nur noch in CHF mit schuldbefreiender Wirkung. Es zählt dabei das Datum des Poststempels oder bei e-Banking-Aufträgen (WIR-Übertrag) der Zahlungseingang (Valuta).
14.4 Bei nicht fristgerechter Zahlung, bei Betreibung, Nachlassstundung und Konkurs entfallen sämtliche Rabatte und Vermittlungsprovisionen. Es wird in jedem Fall eine Mindestgebühr von CHF 240.- zur Deckung des Inkassoaufwandes verrechnet, Mehraufwand wird entsprechend zusätzlich verrechnet. Mahnspesen separat zu SFr. 30.- pro Mahnung.
14.5 Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Herisau (Kanton Appenzell Schweiz). Der Auftraggeber verzichtet auf seinen Gerichtsstand.
14.6 Sämtliche, entsprechend deklarierten Forderungen sind vom Verlag vollumfänglich mit sämtlichen nötigen Vollmachten an die Tecmedia AG zediert. Die Tecmedia AG ist berechtigt, Rechnungen an Dritte, namentlich an die Factoring Gesellschaft «Interfactoring» zum Forderungsmanagement zu zedieren. Dies ist durch den Auftraggeber mit der Auftragsvergabe akzeptiert.
14.7 Alle nicht innerhalb 100 Tagen vom Kunden bemängelten Geschäfte gelten als «wie es ist» akzeptiert und auch buchhalterisch per saldo aller Ansprüche als abgeschlossen.

15. Gegendarstellungsrecht
15.1 Gemäss Art. 28g ff. des Zivilgesetzbuches haben alle Personen, die sich durch Tatsachenbehauptungen in ihrer Persönlichkeit betroffen fühlen, das Recht, eine Gegendarstellung zu verlangen. Der Anspruch kann auch gegenüber Inseraten geltend gemacht werden.
15.2 Bei einem Gegendarstellungsbegehren gegenüber Inseraten informiert der Verlag bzw. die Inserateabteilung der Tecmedia AG den Inserenten über den Eingang des Begehrens und bespricht mit ihm das Eintreten auf das Begehren respektive seine Abweisung oder Gutheissung sowie das Vorgehen einer allfälligen Publikation und die damit zusammenhängenden Modalitäten.
15.3 Falls der Verlag bzw. die Inserateabteilung der Tecmedia AG im Zusammenhang mit einem Gegendarstellungsanspruch gerichtlich belangt wird, ist der Inserent nach Treu und Glauben verpflichtet, nach erfolgter Streitverkündung, dem Prozess beizutreten.
15.4 Der Inserent, der die beanstandete Tatsachenbehauptung veranlasst hat, verpflichtet sich, sämtliche durch Ausübung des Gegendarstellungsrechts anfallenden gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten zu tragen.

16. Distribution / Abonnemente
16.1 Der Verlag organisietdie Distribution der Titel selber.
16.2 Das Abonnementwesen wird durch den Verlag selber organisert.

17. Auflagestärken
17.1 Publizierte Auflagenhöhe des Verlages ist verbindlich.
17.2 Die Tecmedia AG kann sich beim Verlag die Auflagehöhe belegen lassen, auf jährlicher Basis kontrollieren und die so erhobene Auflagehöhe öffentlich publizieren.

18. Vorzeitige Vertragsauflösung
18.1 Stellt ein Insertionsorgan während der Vertragsdauer sein Erscheinen ein, so kann der Verleger bzw. die Inseratenabteilung der Tecmedia AG ohne Ersatzverpflichtung vom Vertrag zurücktreten – auch wenn die Insertionskosten bereits beglichen wurden.
18.2 Dies entbindet den Inserenten nicht von der Bezahlung der erschienenen Inserate.
18.3 Es werden keine Rabattnachbelastungen vorgenommen.

19. Ausschluss von Garantieleistungen
19.1 Tecmedia AG sowie der Verlag lehnen jegliche Verantwortung oder Gewährleistung für Genauigkeit, Inhalt, Vollständigkeit, Legalität, Verlässlichkeit, Betriebsfähigkeit oder Verfügbarkeit von Informationen oder Material bezüglich der angebotenen oder publizierten Webseiten sowie die darauf publizierten Hyperlinks ab. Dieser Ausschluss gilt auch im vollen gesetzlichen Rahmen für sämtliche emitierten Printprodukte.
19.2 SÄMTLICHE PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN DER TECMEDIA AG UND DES VERLAGS WERDEN MIT KEINERLEI GARANTIEN, WELCHE AUCH IMMER, AUF EINER «WIE-ES IST»-GRUNDLAGE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND PUBLIZIERT.

20. Änderungen der AGB
Tecmedia AG kann die AGB in Abstimmung mit dem Verlag von Zeit zu Zeit ändern oder für ungültig erklären, ohne eine Benachrichtigung oder Begründung angeben zu müssen, inklusive des Rechtes, sie ohne Angabe von Gründen für ungültig zu erklären sowie ohne dass die Tecmedia AG oder der Verlag vom Auftraggeber oder einem Dritten dafür haftbar gemacht werden kann.

21. Verschiedene Bestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Übereinstimmung mit den Gesetzen des der Schweiz bestimmt und ausgelegt werden, ohne dabei in Konflikt mit Rechtsvorschriften der Schweiz oder Ihrem jeweiligen Wohnort oder Staat zu geraten. Wenn aus irgendeinem Grund ein zuständiges Gericht irgendeine Bestimmung oder einen Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für undurchsetzbar erklärt, bleibt alles andere in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang gültig. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien, nebst dem Inseratetarif, und schaffen alle vorherigen oder zeitweiligen Verabredungen oder Vereinbarungen, schriftlich oder mündlich, hinsichtlich dieser Gegenstände ab und ersetzen sie. Jeder Verzicht auf irgendeine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt nur dann in Kraft, wenn er von Tecmedia AG oder dem sie betreffenden Herausgeber (Verlag) schriftlich niedergelegt und unterschrieben wurde.

22. Gerichtsstand
Das Rechtsverhältnis zwischen Inserent / Dienstleistungsnehmer / Auftraggeber / Käufer und der Tecmedia AG, respektive dem Verlag, untersteht immer und ausschliesslich schweizerischem Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Herisau (Kanton Appenzell) in der Schweiz sofern durch den Verlag nicht andersweitig bestimmt.